Ein Unfallgutachter untersucht Ihr Unfallfahrzeug gründlich und kalkuliert anhand seiner Beobachtungen die Höhe der Reparaturkosten, die zur Behebung des Schadens nötig sind, ebenso wie den verbliebenen Wert des Unfallfahrzeugs. Die Berechnung wird in einem ausführlichen Unfallgutachten dokumentiert.

Dieses dient nicht nur als stichhaltige Grundlage für die Erstattung des Reparaturaufwands durch die gegnerische Versicherung. Das Schadensgutachten kann – anders als ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt – durch seine beweissichernde Funktion auch bei eventuellen Streitigkeiten vor Gericht eingesetzt werden und so die Schuldfrage klären.

Unsere Gutachter stehen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung, Qualifikationen und Know-how während der kompletten Abwicklung des Haftpflichtschadens beratend zur Seite. Mit einem zertifizierten Unfallgutachten können Sie sicher sein, dass Sie bei der Schadensregulierung auch wirklich zu Ihrem Recht kommen.