Haftpflichtgutachten
Ein Haftpflichtgutachten wahrt Ihre Rechte

Unfallschaden ohne Schuld?
Sicherlich ist ein Unfallschaden für jeden Geschädigten eine stressige Situation. Es handelt sich schließlich um kein alltägliches Ereignis und man findet sich im ersten Augenblick kaum zurecht. Die Schadensregulierung bei einem Haftpflichtschaden ist ein komplizierter Prozess. Ein Haftpflichtgutachten klärt die Situation und gibt Aufschluss über die Schadenhöhe.
Als unerfahrener Unfallbeteiligter fühlt man sich der Situation hilflos ausgeliefert. Welche Schritte muss ich nach einem Unfall beachten, was muss ich als Erstes tun, was darf ich nicht falsch machen, wann wird mein Auto repariert, welche Angaben benötige ich vom Unfallverursacher? Das sind nur einige von vielen Fragen, die einem nach einem Unfall durch den Kopf gehen. Eines ist gewiss, Sie benötigen auf jeden Fall ein Haftpflichtgutachten. Doch auch bei der Wahl des Gutachters ist Vorsicht geboten!
Allein die Tatsache, dass Sie sich nach einem Unfall mit der Thematik beschäftigen, ist schon ein großer Vorteil! Denn nach einem Unfall, bei dem Sie der Geschädigte sind, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers versuchen, Ihnen das sogenannte „Schadensmanagement“ besonders schmackhaft zu machen. Wir als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro zeigen Ihnen, was nach einem Unfall zu beachten ist und warum Sie nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung eingehen sollten. Wir helfen Ihnen, diese ärgerliche Situation zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu klären.
Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall gegenüber der gegnerischen Versicherung
Inhalte eines Haftpflichtgutachtens nach einem Unfall
- Durch den Unfall entstandene Schäden
- Dokumentation der Schäden (Beweissicherung: schriftliche und bildliche Dokumentation)
- Vorgesehene Dauer der Reparatur
- Technische Daten des Unfallfahrzeugs
- Eventuelle Sonderausstattungen
- Definition der Art der Instandsetzung
- Aufzeichnung von älteren Schäden
- Wiederbeschaffungswert (vor dem Unfall)
- Unfallbedingte Wertminderung
- Restwert für das Unfallfahrzeug
- Wirtschaftlichkeit der Instandsetzung
- Eventueller Nutzungsausfall
Ferner geht aus unserem Kfz Haftpflichtutachten auch hervor, ob Sie ein Anrecht auf einen Ersatzwagen / Mietwagen haben. Lassen Sie es nicht zu, dass die gegnerische Versicherung entscheidet, wie viel sie zu zahlen hat. Beauftragen Sie unseren unabhängigen und neutralen Kfz-Gutachter zur Begutachtung des Schadens. Wir unterstützen Sie im Schadensfall und zeigen Ihnen, welche Rechte Sie haben!
Unser Service
Unsere Dienstleistungen garantieren höchste Präzisionsarbeit und höchste Zufriedenheit.
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Wir helfen Ihnen durch unsere jahrelange Erfahrung
Robert Güttel kompetente Begutachtung und Regulierung des Schadenfalls