Gutachter Ulm
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Der Gutachter

KFZ Gutachter Ulm

Schnell | Unabhängig | Erfahren

KFZ Gutachter Ulm

KFZ Gutachter Ulm | Wenn es kracht, sind wir mit vollem Einsatz für Sie da. Kfz Gutachter ATA: Unabhängig dokumentieren und beziffern wir exakt den entstandenen Schaden für das Schadensgutachten. Überlassen Sie die detaillierte Schadensaufnahme echten Experten.

Profitieren Sie von unserer Expertise, Beratung, Erfahrung und unserem Netzwerk! Bei Ihrem Kfz Gutachter ATA entstehen Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall keinerlei Kosten.

Jetzt anrufen und Erstberatung erhalten:

Unsere Dienstleistungen

Haftpflicht Gutachten

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls wollen Sie die Schadenshöhe unabhängig feststellen lassen? Nach einem Haftpflichtschaden benötigen Sie ein Schadensgutachten, um all Ihre Rechte zu wahren.

Kasko Gutachten

Sie selbst haben einen Straßenverkehrsunfall verursacht? Es handelt sich um einen Kaskoschadenfall. Ein Kaskoschaden liegt bei Selbstverschulden, Vandalismus, Wildschaden, Fahrerflucht, etc. vor.

Wertgutachten

Sie benötigen für Ihr Auto eine Fahrzeugbewertung? Sie wollen vor dem Kauf den exakten Fahrzeugwert unabhängig feststellen lassen? Ganz gleich was Ihr Beweggrund dafür auch ist.

Oldtimer Gutachten

Eine besondere Form der Wertgutachten stellt ein spezielles Gutachten für Oldtimer dar. 

Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Fahrzeugtypen und Baujahre. 

Unfallgutachten

Bei uns sind Sie im Schadensfall in besten Händen. Sie erhalten eine ausführliche persönliche Beratung rund um die Erstellung oder Notwendigkeit eines Unfallgutachtens und Schadenshöhe (auch für Mororräder).

Kostenvoranschläge

Sie haben von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erhalten, der gewisse Zweifel bei Ihnen weckt? 

Kfz Gutachter Ata führt für Sie eine genaue Überprüfung durch. 

Meine Pünktlichkeit drückt aus, dass mir deine Zeit so wertvoll ist wie meine eigene.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Unfall-/Schadengutachten

Was muss ich nach einem Verkehrsunfall tun?

  • Sicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck)
  • Erste Hilfe, Notarzt rufen (wenn jemand verletzt wurde)
  • Polizei informieren
  • Unfallstelle nicht verlassen
  • Beweisfotos, Unfallskizze anfertigen (wenn möglich)
  • Daten des Unfallgegners notieren (Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen)
  • Unfallort, Datum, Uhrzeit notieren (evtl. Zeugennamen notieren)
  • Sachverständiger (beauftragen Sie einen freien, unabhängigen
  • Sachverständigen, wenn Sie selbst unverschuldet an dem Verkehrsunfall beteiligt waren)
  • Versicherung bei Nachfrage mitteilen, dass Sie einen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) Ihres Vertrauens beauftragt haben
  • Unterlagen für die Versicherung bereit halten

Wozu brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?

Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schaden-regulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wert-minderung, der Restwert, die Nutzungsausfall-entschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.

Darf ich mir selber einen Kfz-Gutachter aussuchen?

JA! Wenn Sie in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Muss ich das Gutachten meines Fahrzeuges bezahlen?

Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigter kostenfrei!

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.

Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.

Reicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt nicht aus?

NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkosten-voranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.

Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.

Wo findet die Begutachtung statt?

Je nach Schwere des Unfallschadens, entweder bei Ihnen Vor-Ort oder in einer Werkstatt.

Bei Verdacht auf verborgene Schäden hinter den geschraubten Karosserieteilen, erfolgt die Besichtigung in einer Werkstatt. Dort werden die Bauteile im Schadenbereich demontiert um das ganze Ausmaß der Beschädigung feststellen zu können. Somit erfassen wir für Sie den vollständigen Schadenumfang.

Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.

Darf ich entscheiden in welcher Werkstatt repariert wird?

Als Geschädigter haben Sie das Recht selber zu entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sie müssen sich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in eine Werkstatt verweisen lassen.

Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss bzw. soll ich mich drauf einlassen?

NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.

Ihr Weg zum Gutachten

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Wir kümmern uns um das Gutachten

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